AGB
DATAMED IT-Systeme GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Vertragsgegenstand
- Die Firma DATAMED IT-Systeme GmbH liefert dem Lizenznehmer die Software D1denis zur Nutzung gemäß diesem Vertrag
- Der Lizenznehmer bezahlt an die DATAMED IT-Systeme GmbH eine einmalige Lizenzgebühr deren Höhe sich nach der aktuellen Preisliste und den benutzten Softwarebestandteilen richtet.
- Die DATAMED IT-Systeme GmbH erhält eine monatliche Wartungs-Pauschale für Serviceleistungen, Hotline und Pflege der Software sowie für zusätzliche Module gemäß der jeweils aktuell geltenden Preisliste. Sofern nicht am automatischen Online-Update oder am Internet-Update teilgenommen wird, erhöht sich die monatliche Pauschale um 5,- €. Der Betrag wird vierteljährlich jeweils zum Anfang des Quartals fällig. Bei Nichtteilnahme am Bankeinzug wird eine Bearbeitungsgebühr von 10,- € je Quartal fällig. Alle genannten Beträge sind in ihrer Höhe änderbar und verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen MwSt..
II. Nutzungsrecht
- Der Lizenznehmer ist lediglich zur Nutzung der von DATAMED gelieferten Software berechtigt.
- Der Lizenznehmer ist berechtigt, die Software auf unbegrenzte Dauer nur in einer Praxis zu nutzen. Das Nutzungsrecht ist mit Zustimmung/Absprache der DATAMED IT-Systeme GmbH auf Dritte übertragbar, sofern dieser bereit ist, das vorhandene Vertragsverhältnis zu übernehmen. Die DATAMED IT-Systeme GmbH berechnet in diesem Fall nur die Umstellungsarbeiten.
- Der Lizenznehmer darf die Software keinem unbefugten Dritten zugänglich machen und hat darüber hinaus die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, dass Unbefugten der Zugriff zum Programm verwehrt ist. Er verantwortet etwaige Verstöße seiner Mitarbeiter und haftet für entstehende Schäden.
- Der Lizenznehmer darf die Programme (Quelltexte) ohne Mitwirkung des Lizenzgebers bzw. der DATAMED IT-Systeme GmbH nicht verändern.
- Kopien der Software sind nur zu Datensicherungszwecken erlaubt und diebstahlsicher aufzubewahren.
- Die DATAMED IT-Systeme GmbH ist berechtigt, die Software gegen unberechtigte Benutzung zu sichern. Entsprechendes gilt für den Fall, dass der Lizenznehmer seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht nachkommt.
- Bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen des Lizenzgebers gegenüber dem Lizenznehmer, die aus dem Erwerb einer Lizenz resultieren, erteilt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer das Recht zur Nutzung der betreffenden Software lediglich unter Vorbehalt.
- .Die vorgenannten Punkte gelten auch nach Beendigung des Nutzungsrechts. Die Übertragung einer Lizenz, beispielsweise durch Weiterverkauf, bedarf der vorherigen schriftlichen Benachrichtigung und Zustimmung des Lizenzgebers. Das Eigentum an der Software verbleibt in jedem Falle beim Lizenzgeber.
- Bei Praxisübernahme durch einen Dritten ist dieser zur Nutzung der Software nur berechtigt, wenn ein Vertrag zwischen ihm und der Firma DATAMED IT-Systeme GmbH besteht.
III. Inhalt der Serviceleistungen
- Die Programmänderungen und Serviceleistungen werden in den Büros des Lizenzgebers bzw. der DATAMED ITSysteme GmbH durchgeführt und durch Versand von Datenträgern oder per Internet dem Lizenznehmer zur Verfügung gestellt. Der Lizenzgeber ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an einen Dritten zu übertragen. Dies bedarf keiner gesonderten Zustimmung. Die Rechte des Lizenznehmers bleiben davon unberührt.
- In Ausnahmefällen kann es für den Servicefall notwendig sein, den Datenbestand des Lizenznehmers an den Lizenzgeber zu geben. DATAMED verpflichtet sich, nach Durchführung eventueller Serviceleistungen den Datenbestand von seiner EDV-Anlage zu löschen. Ferner verpflichtet sich DATAMED keine unnötige weitere Einsicht in die Daten des Lizenznehmers zu nehmen.
- Zur Durchführung der Serviceleistungen benötigt der Lizenzgeber die Rundschreiben und die Abrechnungsvorschriften der KZV. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, diese Informationen in Kopie dem Lizenzgeber zuzuleiten.
- Im Service sind folgende Leistungen enthalten:
- Anpassung der Software an den jeweils neuesten Stand der Gesetzgebung und der Verträge zwischen den kassenzahnärztlichen Vereinigungen und den Zahnärzten.
- Austausch der Software gegen überarbeitete und verbesserte Programme in nicht festgelegten Zeitabständen.
- Telefonischer Hotline-Service bei der Bedienung der Software.
- Beseitigung von Programmfehlern.
- Für Leistungen, die nicht in 4. genannt sind, werden Gebühren nach dem jeweils gültigen Stundensatz berechnet. Dazu zählt z.B. die (Online-)Mithilfe bei Abrechnungen.
- Leistungen, die vom Gesetzgeber außerordentlich bezuschusst werden, dürfen von DATAMED in mindestens gleicher Höhe zusätzlich berechnet werden.
IV. Haftung
- Der Lizenzgeber, die DATAMED IT-Systeme GmbH versichert, dass die Software mit der Sorgfalt ordentlicher und verantwortungsbewusster EDV-Fachleute erstellt wurde und weiter gepflegt wird. Jedoch ist dem Lizenznehmer bekannt, dass nach dem Stand der Technik Fehler in der Software nicht ausgeschlossen werden können.
- Nach der Installation und Einweisung wird ein Abnahmeprotokoll erstellt, in dem die Funktionsfähigkeit der Software bestätigt oder eventuell vorhandene Störungen und Mängel angegeben werden. Dieses Übernahmeprotokoll ist von beiden Vertragsparteien zu unterzeichnen. Wird das Abnahmeprotokoll bis 4 Wochen nach Lieferung nicht erstellt, so gilt die Lieferung als frei von Mängeln. Aufgeführte Mängel im Abnahmeprotokoll oder einer Abnahme ohne Mitwirkung der DATAMED IT-Systeme GmbH sind keine Begründung für ein Vorenthalten der Zahlungen durch den Lizenznehmer.
- Die DATAMED IT-Systeme GmbH beseitigt die im Abnahmeprotokoll festgestellten Mängel (Software) sowie bei der Abnahme nicht sichtbare Mängel durch Nachbesserung binnen 14 Tage ab Bekanntwerden der Mängel. Praxisspezifische Programmsonderwünsche bedürfen der separaten Terminierung und Berechnung.
- Schadensersatzansprüche können ausschließlich für vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung seitens der DATAMED IT-Systeme GmbH gestellt werden. Auf keinen Fall haftet die DATAMED IT-Systeme GmbH für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, mittelbare Schäden, Folgeschäden und für Schäden aus Ansprüchen Dritter, selbst wenn die Möglichkeit des Eintrittes solcher Schäden der DATAMED IT-Systeme GmbH vorher angezeigt wurde.
- Der Lizenznehmer ist verpflichtet seine Datenbestände täglich auf einem externen Medium zu sichern und abwechselnde Medien einzusetzen. Vor dem Einspielen von Updates ist in jedem Fall eine Datensicherung vorzunehmen. DATAMED haftet nicht für Datenverlust.
V. Vertragsbeendigung
- Die Vertragsdauer beträgt mindestens zwei Jahre. Die Vertragsdauer wird wirksam ab dem ersten Zahlungseingang.
- Das Nutzungsrecht endet mit dem Tod des Lizenznehmers.
- Die Kündigung des Nutzungsrechtes durch die DATAMED IT-Systeme GmbH kann nur erfolgen, wenn der Lizenznehmer seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht nachkommt oder eine Weitergabe der Programmunterlagen an unberechtigte Dritte erfolgte.
- Der Vertrag ist mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende kündbar. Erfolgt bis dahin keine Kündigung, so verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Die Kündigung muss schriftlich per Einschreiben erfolgen. Eine Erhöhung der monatlichen Pauschale bewirkt kein außerordentliches Kündigungsrecht.
- Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Lizenznehmer verpflichtet, die gesamte Software, sowie alle Unterlagen und Zusatzmaterialien an den Lizenzgeber zurück-zugeben.
VI. Schlussbestimmungen
- Für Änderungen und Ergänzungen ist Schriftform vorgeschrieben.
- Der Wartungsvertrag ist vom Lizenznehmer nicht auf einen Dritten übertragbar.
- Der Gerichtsstand ist München.
- Falls einzelne Regelungen dieser AGBs unwirksam sind oder werden sollten, gilt der abgeschlossene Vertrag im Übrigen fort. Solche Regelungen oder etwaige Lücken im Vertragswerk sind in dem Sinne auszulegen bzw. zu schließen, wie dies die Parteien bei verständiger Würdigung bei Vertragsschluss getan hätten.